Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte:

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten der Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern eine Indikation vorliegt. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit. Eine Überweisung ist nicht mehr nötig.

Privat Versicherte:

Als Privatpatient fragen Sie bitte vor Beginn einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang diese Leistung in ihrem persönlichen Tarif enthalten ist. Möglicherweise gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen, der Erstattungshöhe oder ähnlichem. Die Kosten für 50 Minuten Psychotherapie werden mit dem 2,3 fachen Satz nach GO/GOP berechnet. Sie erhalten monatliche Rechnungen, die Sie zunächst selbst zahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Beihilfe:

Auch hier übernimmt die Beihilfestelle einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie über die Konditionen.

Selbstzahler:

Als Selbstzahler sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Die hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der GOP /GO liquidiert. Gerade als junger Mensch ist es sinnvoll, über die Möglichkeit der Selbstzahlens nachzudenken, falls Sie vorhaben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Versicherungsgesellschaftenn schließen psychische Erkrankungen als Grund für eine BU für immer aus, sofern eine Diagnose einmal gestellt wurde.

Unfallkassen/Berufsgenossenschaften:

Fällt der Anlass für Ihre Therapie in den Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitsunfälle o.ä. mit psychischen Nachwirkungen), so übernehmen diese Stellen die entstehenden Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim jeweiligen Träger bezüglich der genauen Konditionen.